HERA MEDICAL
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 26. September 2026 · Geschäftskunden und Pilotprojekte
HERA Accounts Römerweg 8 5079 Zeihen Schweiz
Kontakt und Datenschutz: info@heraaccounts.ch
Support: support@heraaccounts.ch
1. Geltung und Vertragsschluss
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen betreffen die geschäftliche Nutzung von HERA Medical Intelligence durch Praxen, Kliniken und andere vereinbarte Geschäftskunden. Sie gelten, wenn sie in die jeweilige Leistungs- oder Pilotvereinbarung einbezogen wurden. Die Veröffentlichung dieser Fassung ändert bestehende Verträge nicht automatisch.
Die individuelle Vereinbarung bestimmt Leistungsumfang, freigegebene Module, berechtigte Organisationen, Beginn, Laufzeit und Konditionen. Individuelle Abreden gehen diesen AGB vor. Für die Bearbeitung von Personendaten im Auftrag gelten ergänzend die abgeschlossene Auftragsbearbeitungsvereinbarung und ihre Anlagen; bei Datenschutzfragen gehen deren speziellere Regelungen vor.
2. Leistungsumfang und fachliche Verantwortung
HERA unterstützt die betriebswirtschaftliche Analyse und Planung mit aggregierten Kennzahlen, Zielen, Prognosen und Investitionssimulationen. Verfügbarkeit einzelner Funktionen und Schnittstellen richtet sich nach dem vereinbarten und freigeschalteten Umfang. Eine beschriebene Weiterentwicklung oder eine Demo-Anbindung ist noch keine zugesagte produktive Schnittstelle.
Kennzahlen, Scores, Hinweise, Benchmarking und Simulationen hängen von Datenstand, Filterauswahl, Berechnungsmethode und Annahmen ab. Sie dienen als Entscheidungshilfe. Der Kunde prüft die Ergebnisse vor ihrer Verwendung. HERA ersetzt weder medizinische Beurteilungen noch Buchführung, Steuer- oder Anlageberatung und erteilt keine Rendite-, Umsatz- oder Behandlungserfolgszusage.
3. Zulässige Daten und Mitwirkung
Der vorgesehene Umfang umfasst anonyme Patientensummen sowie freigegebene Praxis-, Finanz- und erforderliche Arzt- oder Mitarbeiterangaben. Patienteneinzelzeilen, Patientennamen, Patienten- oder Fallnummern, Diagnosen, individuelle Termine und Behandlungstexte sind ausgeschlossen. Auch kleine Gruppen oder Kombinationen von Angaben dürfen keine Patienten bestimmbar machen. Dies gilt ebenso für Anhänge, Supportnachrichten und Suchanfragen.
Der Kunde verantwortet die Berechtigung zur Bereitstellung seiner Daten, die Information betroffener Personen sowie richtige Stammdaten, Zuordnungen und Zugriffsfreigaben. Er prüft Quelldaten, Importvorschau und Abgleich und meldet erkennbare Fehler. Die Speicherung in HERA ersetzt seine aufbewahrungspflichtigen Originalunterlagen nicht. Vor einer Erweiterung des Datenumfangs stimmen die Parteien Zwecke, Schutzbedarf und Vertragsgrundlagen ab.
4. Benutzerkonten und Nutzungsrechte
Der Kunde erhält für die vereinbarte Dauer ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang. Rechte an seinen eingebrachten Daten verbleiben bei ihm beziehungsweise den jeweiligen Berechtigten. Rechte an der HERA-Software und ihren eigenen Inhalten verbleiben beim Betreiber beziehungsweise dessen Lizenzgebern.
Zugänge sind persönlich, vertraulich zu behandeln und auf die benötigten Rollen und Organisationen zu beschränken. Vorgesehene zusätzliche Anmeldeverfahren sind zu verwenden. Der Kunde entzieht ausgeschiedenen Personen den Zugriff und meldet einen vermuteten Kontomissbrauch unverzüglich. Unbefugte Zugriffe auf fremde Organisationen und die Umgehung von Schutzmassnahmen sind unzulässig.
5. Datenschutz und Vertraulichkeit
Für die im Auftrag verarbeiteten Klinik- und Mitarbeiterdaten legt der Kunde Zwecke und zulässigen Umfang fest. HERA verarbeitet diese nach dokumentierter Beauftragung und den vereinbarten Schutzmassnahmen. Vor dem ersten echten Klinikimport werden die Auftragsbearbeitungsvereinbarung, Dienstleister, Bearbeitungsländer und erforderliche Übermittlungsgarantien konkret geprüft und festgehalten.
Beide Parteien beschränken den Zugang zu vertraulichen Informationen auf berechtigte Personen, die diese für die vereinbarte Aufgabe benötigen. Die Vertraulichkeitspflicht gilt über das Vertragsende hinaus. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben vorbehalten. Die Nutzung von Kundeninhalten für Werbung, externes KI-Training oder organisationsübergreifende Benchmarks ist durch diese AGB nicht freigegeben.
6. Betrieb, Sicherungen und Wiederherstellung
Der HERA Medical Server bezeichnet das vom Betreiber verwaltete Sicherungssystem. Die Anwendung nutzt weiterhin die in der Datenschutzerklärung genannten Hosting- und Datenbankdienste. Eingerichtet sind tägliche verschlüsselte Sicherungen auf dem HERA Medical Server und eine anschliessende zusätzlich verschlüsselte Cloud-Sicherung bei Infomaniak Swiss Backup. Externe Überwachung kontrolliert Erreichbarkeit und Erfolgsmeldungen der Sicherungsläufe.
Der festgelegte Aufbewahrungsplan umfasst 35 Tage tägliche Sicherungen, zwölf Monatsstände und mindestens drei vollständige Sicherungssätze. Automatische Bereinigung und Cloudrotation sind noch nicht aktiviert; tatsächliche Fristen und Umsetzung werden vor Echtbetrieb abgeglichen. Diese Beschreibung des Einrichtungsstands ersetzt keine individuell vereinbarten Sicherungs- oder Löschpflichten.
Wiederherstellungen erfolgen kontrolliert und nach Prüfung des passenden Sicherungsstands. Spätere Sperren und bestätigte Löschungen sind vor erneuter Freigabe zu berücksichtigen. Zwischen erfolgreichen Sicherungen können Daten verloren gehen; Störungen können den Abstand verlängern. Eine garantierte Verfügbarkeit, ein garantierter maximaler Datenverlust oder eine feste Wiederanlaufzeit bedarf einer ausdrücklichen gesonderten Vereinbarung.
7. Support und Störungen
Berechtigte Admins und Owner können Anliegen im HERA-Supportbereich mit Nachrichtenverlauf melden. Alternativ steht support@heraaccounts.ch zur Verfügung. Meldungen sollen betroffenen Bereich, Zeitpunkt, verwendete Filter und erwartetes Verhalten beschreiben und dürfen keine Zugangsdaten oder Patientendetails enthalten. Benachrichtigungs-E-Mails verweisen auf den geschützten Verlauf.
Betreuungszeiten, zuständige Personen und gegebenenfalls verbindliche Reaktionszeiten werden individuell vereinbart. Ohne eine solche Zusage besteht keine 24-Stunden-Bereitschaft. HERA kann erforderliche Wartungen durchführen und bei konkreten Sicherheitsvorfällen betroffene Zugänge oder Funktionen vorübergehend auf das notwendige Mass einschränken. Der Kunde wird angemessen informiert, soweit dies möglich und mit der Störungsbehebung vereinbar ist.
8. Pilotphase, Vergütung und Laufzeit
Für einen Pilot werden Klinik, Datenumfang, freigegebene Benutzer, Start, Dauer, Abnahmekriterien und Betreuung gesondert festgelegt. Bestehende Demo- und Testdaten sind synthetisch und belegen keine produktive Kliniknutzung. Eine Klinikzusage oder ein Benutzerkonto allein ist keine Freigabe für Echtdaten.
Preise, Zahlungsfristen, Steuern und allfällige Zusatzleistungen ergeben sich ausschliesslich aus der individuellen Vereinbarung. Diese AGB legen keine Gebühren fest und lösen keine automatische kostenpflichtige Verlängerung aus. Fortsetzung nach einem Pilot sowie Kündigung und Vertragsende richten sich nach der getroffenen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
9. Vertragsende, Rückgabe und Löschung
Vor Abschluss der Zusammenarbeit stimmen die Parteien Datenexport, sicheren Übergabekanal, Zugriffsende und Löschablauf ab. Kundeninhalte werden gemäss der vereinbarten Weisung zurückgegeben beziehungsweise gelöscht, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Ausnahmen und Fristen werden dokumentiert.
Eine Löschung in der Anwendung beseitigt ältere Server- und Cloud-Sicherungskopien nicht sofort. Verbleibende Kopien werden im vereinbarten Aufbewahrungs- und Löschverfahren berücksichtigt, der Zugriff bleibt beschränkt. Bestätigte Löschungen werden nach einer Wiederherstellung erneut angewendet. Die Datenschutzerklärung erläutert ergänzend die Behandlung eigener Konto-, Support- und Betriebsdaten.
10. Haftung
Die Haftung richtet sich nach der individuellen Vereinbarung und den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen. Diese AGB enthalten keinen pauschalen Haftungsausschluss. Zwingende Haftung, insbesondere für Absicht und grobe Fahrlässigkeit, bleibt unberührt. Die beschriebenen Grenzen von Prognosen und Sicherungsverfahren entbinden keine Partei von ihren vereinbarten Sorgfalts- und Leistungspflichten.
11. Änderungen und anwendbares Recht
Wesentliche Änderungen des vereinbarten Leistungs- oder Datenumfangs sowie neue Vertragsbedingungen werden den Parteien nachvollziehbar zur Abstimmung vorgelegt. Die blosse Veröffentlichung einer neuen Fassung gilt nicht als Zustimmung des Kunden. Für die Vertragsbeziehung gilt schweizerisches Recht; zwingende gesetzliche Bestimmungen und Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Weitere Angaben zu Daten, Empfängern und Betroffenenrechten: Datenschutzerklärung.